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Gemeindeverband für das Friedhofwesen
Häutligen - Konolfingen - Niederhünigen
Die Grabpflege
Erdbestattung (Sargreihengrab)

 

Die Erdbestattung in einem Sargreihengrab ist in der Schweiz traditionelle Bestattungsart. Durch die Anordnung - Grab an Grab - entstehen die bekannten Gräberreihen. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt und können mit einem Grabmal (Grabstein oder Grabkreuz) sowie einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden.

 

                                                                                      

 
Für die Grabpflege der Erd- Urnen- und Kindergräber sind die Angehörigen verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit, die Grabpflege für die Ruhedauer dem „Gemeindeverband für das Friedhofwesen“ oder dem Friedhofgärtner in Auftrag zu geben.
Die ordentliche Ruhedauer der Gräber beträgt mindestens 25 Jahre. 
 
 
Urnengrab oder Urnenbeisetzung auf bestehendes Grab

 

Beim Urnengrab wird die Urne in die Erde beigesetzt. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt und können mit einem Grabmal (Grabstein oder Grabkreuz) sowie einer individuellen Bepflanzung geschmückt werden. In ein Urnengrab können maximal zwei Urnen beigesetzt werden. Die ordentliche Ruhedauer von mindestens 25 Jahre beginnt mit der Erstbelegung.

 
                                      

 

 

 

Gemeinschaftsgrab

 

Die Asche wird ohne Urne im vorgesehenen Rasenfeld beigesetzt. Auf Wunsch kann der Name der verstorbenen Person in die vorgesehene Inschrifttafel graviert werden. Die Inschrift bleibt für mindestens 25 Jahre bestehen.

 

               

 

 

Waldfriedhof


Der Waldfriedhof ist als natürliche und schlichte Bestattungsfeld gedacht. Es sind spezielle Plätze für Blumen bestimmt. Der Friedhofgärtner ist befugt, verwelkte Blumen und weitere Gegenstände periodisch zu entfernen.

                                                               

 

 
Sternengrab

 

Das Sternengrab ist eine Ruhestätte für Kinder, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach sterben. Es gibt keine Beschränkung der Schwangerschaftswochen. Es sind Urnen oder Erdbestattungen in der Umgebung der Sterne möglich. Auf den Sternen können Blumen und Andenken mit Namen niedergelegt werden.